Nur in seltenen Fällen lehnt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine Regulierung vollständig ab. Häufig kommt es jedoch zu Streit über einzelne Schadenspositionen oder über die Höhe der geltend gemachten Ansprüche, etwa bei Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung oder Schmerzensgeld.