Erbrecht

Unsere Tätigkeit im Erbrecht umfasst zum einen die Beratung des künftigen Erblassers vor dem Erbfall, zum anderen die Betreuung unserer Mandanten nach einem Erbfall.

Was regelt das Erbrecht?

Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit dem Nachlass eines Verstorbenen geschieht. Wir beraten bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge – etwa durch Testament oder Erbvertrag – und unterstützen nach einem Erbfall bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie bei erbrechtlichen Außeinandersetzung. 

Testament und Erbvertrag

Durch Testament oder Erbvertrag können Sie frühzeitig festlegen, wer Ihr Vermögen erhält und wie der Nachlass verteilt werden soll. Wir beraten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die Ihren persönlichen und familiären Vorstellungen entspricht. 

Pflichtteilsansprüche

Nahe Angehörige können auch dann einen Pflichtteilsanspruch haben, wenn sie im Testament nicht oder nur eingeschränkt berücksichtigt wurden. Wir beraten sowohl Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, als auch Erben bei der Prüfung und gegebenenfalls Abwehr von Pflichtteilsansprüchen. 

Leistungen im Erbrecht

Überprüfung und Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
Ehegattentestament z.B. Berliner Testament
Übertragung von Vermögen
Pflichtteil
Erbauseinandersetzungen
Vermächtnis
Gesamtrechtsnachfolge
Verfügung von Todes wegen
Gesetzliche Erbfolge
Erbausschlagung
Enterbung
Erbschein
Alexander Droßel & Detmar Leitzke

Vorausschauende Beratung für klare Verhältnisse

Erbrechtliche Fragen erfordern Weitblick und rechtliche Präzision. Ob bei der Nachlassplanung oder im Erbfall – wir unterstützen Sie mit fundierter Beratung und sorgen für klare, rechtssichere Lösungen.

Kontaktieren Sie uns​

Wir sind für Sie da und nehmen uns für Ihr Anliegen Zeit. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unser Rückrufformular und vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch.