Immobiliengeschäft

Als Notar begleite ich Ihr Immobiliengeschäft rechtssicher von der Vertragsgestaltung über die Beurkundung bis zur Abwicklung, damit Kauf, Verkauf oder Übertragung einer Immobilie klar geregelt und zuverlässig vollzogen wird.

Grundstücksverkaufverträge

Der Kauf und Verkauf einer Immobilie stellt für viele Beteiligte eine wirtschaftlich bedeutende Entscheidung dar. Der Notar gestaltet den Grundstückskaufvertrag, berät die Beteiligten neutral und sorgt nach der Beurkundung für eine rechtssichere Abwicklung des Kaufvertrags.

Grundschulden und Finanzierung

Zur Finanzierung eines Immobilienkaufs verlangen Kreditinstitute regelmäßig die Bestellung einer Grundschuld. Der Notar beurkundet die Grundschuldbestellung und sorgt für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch. 

Erbbaurecht

Der Kauf und Verkauf eines Erbbaurechts sowie die Bestellung eines Erbbaurechts bedürfen ebenso der notariellen Beurkundung wie die Übertragung von Immobilien. Der Notar gestaltet die erforderlichen Verträge und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung.

Leistungen bei Immobiliengeschäften

Beurkundung von Grundstückskaufverträgen
Beurkundung von Erbbaurechtsverträgen und Erbbaurechtskaufverträgen
Bestellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken
Übertragung von Immobilien (z. B. Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge)
Gestaltung und Beurkundung von Teilungserklärungen
Hans Hermann Droßel

Gut beraten. Sicher geregelt.

In rechtlichen Fragen kommt es auf Erfahrung und eine klare Strategie an. Ich stehe Ihnen mit fundierter Beratung und konsequenter Vertretung zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.

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