Der Notar entwirft, beurkundet und errichtet Urkunden, die eine bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten besitzen und in vielen Fällen unmittelbar vollstreckbar sind.
Durch die im Vorfeld einer Beurkundung entwickelten rechtlichen Lösungen sollen Streitigkeiten vermieden oder deren Folgen eindeutig geregelt werden.
Zahlreiche Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Sowohl notarielle Beurkundungen als auch Beglaubigungen haben einen besonderen Beweiswert.