Für notarielle Tätigkeiten fallen gesetzlich festgelegte Gebühren an. Notare sind verpflichtet, diese Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abzurechnen. Da die Gebühren bundesweit einheitlich geregelt sind, entstehen für vergleichbare notarielle Leistungen bei allen Notaren die gleichen Kosten.
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