Familienrecht

Als Notar begleite ich Sie im Familienrecht mit neutraler Beratung und rechtssicherer Beurkundung von Vereinbarungen, etwa zu Ehe, Trennung oder Adoption, um klare und verlässliche Regelungen für alle Beteiligten zu schaffen.

Eheverträge

Eheverträge ermöglichen es Ehegatten, ihre vermögensrechtlichen Beziehungen individuell zu regeln. Der Notar berät Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, insbesondere Fragen des Güterstandes, Unterhalt, Versorgungsausgleich und beurkundet den Ehevertrag.

Trennungs- und Scheidungsfolgenver-einbarungen

Im Falle einer Trennung oder Scheidung können durch eine notarielle Vereinbarung die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen geregelt werden. Hierzu gehören insbesondere Vereinbarungen über Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung oder Zugewinnausgleich. Der Notar gestaltet entsprechende Vereinbarungen und sorgt für eine rechtssichere Beurkundung. 

Adoption und weitere familienrechtliche Erklärungen

Der Notar beurkundet Adoptionsanträge sowie weitere familienrechtliche Erklärungen, etwa Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsanerkenntnisse, oder Sorgeerklärungen.

Leistungen bei der Gestaltung des Familienrechts

Beratung zu familienrechtlichen Vereinbarungen
Beurkundungen von Eheverträgen
Beurkundung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
Beurkundung von Unterhaltsvereinbarungen
Beurkundung von Adoptionsanträgen
Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
Beurkundung von Sorgeerklärungen
Hans Hermann Droßel

Gut beraten. Sicher geregelt.

In rechtlichen Fragen kommt es auf Erfahrung und eine klare Strategie an. Ich stehe Ihnen mit fundierter Beratung und konsequenter Vertretung zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.

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