Als Notar begleite ich Sie bei der Gründung von Gesellschaften sowie bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen, etwa bei Satzungsänderungen oder Beglaubigung der erforderlichen Erklärungen.
Gesellschaftsgründungen
Die Gründung einer Gesellschaft bedarf in vielen Fällen der notariellen Beurkundung. Der Notar gestaltet die Gesellschaftsverträge und beurkundet die Gründung, etwa bei einer GmbH oder einer Unternehmensgesellschaft (UG).
Änderung von Gesellschaftsverträgen
Auch Änderungen des Gesellschaftsvertrages, etwa Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen, bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Notar beurkundet die entsprechenden Beschlüsse und veranlasst die Anmeldung zum Handelsregister.
Handelsregisteranmeldung
Zahlreiche gesellschaftsrechtliche Vorgänge müssen zum Handelsregister angemeldet werden. Der Notar beglaubigt die erforderlichen Erklärungen und veranlasst die Eintragung beim Handelsregister.
Leistungen im Gesellschaftsrecht
Gestaltung und Beurkundung von Gesellschaftsverträgen
Beurkungen von Gesellschaftsbeschlüssen und Satzungsänderungen
Beglaubigung von Handelsregisteranmeldungen
Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen
Hans Hermann Droßel
Gut beraten. Sicher geregelt.
In rechtlichen Fragen kommt es auf Erfahrung und eine klare Strategie an. Ich stehe Ihnen mit fundierter Beratung und konsequenter Vertretung zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.
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