Vorsorgeverfügungen

Als Notar begleite ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, damit Ihre persönlichen und medizinischen Wünsche für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit verbindlich geregelt sind.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine Vertrauensperson Ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu regeln, wenn Sie hierzu selbst nicht mehr in der Lage sind. Eine notarielle Gestaltung sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit.

Patienten- und Betreuungsverfügung

In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder Entscheidungsunfähigkeit vorgenommen bzw. unterlassen werden sollen. Mit einer Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, wer für Sie bei Erfordernis als Betreuer gerichtlich gestellt wird.

Rechtliche Vorsorge

Durch eine frühzeitige rechtliche Vorsorge können spätere Unsicherheiten oder gerichtliche Betreuungsverfahren vermieden werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Der Notar berät Sie umfassend und sorgt für eine rechtssichere Gestaltung Ihrer Vorsorgeregelungen.

Leistungen bei Vorsorgeverfügungen

Vorsorgevollmacht (z. B. für Vermögens-, Gesundheits- und Behördenangelegenheiten)
Patientenverfügung 
(medizinische Behandlungswünsche)
Betreuungsverfügung
Beratung zu Reichweite und rechtlicher Wirkung
Beurkundung oder Beglaubigung
Widerruf und Aktualisierung bestehender Regelungen
Kombination und Abstimmung der Vorsorgedokumente
Hans Hermann Droßel

Gut beraten. Sicher geregelt.

In rechtlichen Fragen kommt es auf Erfahrung und eine klare Strategie an. Ich stehe Ihnen mit fundierter Beratung und konsequenter Vertretung zur Seite. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.

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